Am 1. Juni 2024 wurden an der 77. Weltgesundheitsversammlung von den 194 Mitgliedsstaaten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Änderungen der internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) verabschiedet.
Der Bundesrat darf den WHO-Pandemievertrag und die IGV nicht eigenmächtig genehmigen, sondern muss das Parlament und das Volk entscheiden lassen. Zu diesem Schluss kommt ein Rechtsgutachten, welches das Aktionsbündnis freie Schweiz (ABF Schweiz) bei der renommierten Verwaltungsrechtsprofessorin Isabelle Häner in Auftrag gegeben hat.
Am Montag, dem 27. Mai 2024, fand in Bern dazu die Pressekonferenz statt. Unser Reporter Stefan Theiler war für „Transition TV“ vor Ort und erhielt Einsicht in die jüngsten Entwicklungen zum staatlich verordneten Abbau der Freiheitsrechte.
Teilnehmer der Medienkonferenz:
Andreas Gafner, Landwirt, Nationalrat (EDU)
lic. iur. Simone Machado Rebmann, Juristin, Stadträtin Bern (GaP)
lic. iur. Andrea Staubli, Rechtsanwältin, ABF Schweiz
lic. iur. Rémy Wyssmann, Rechtsanwalt, Nationalrat (SVP)
Moderation:
Dr. Philipp Gut, Mediensprecher ABF Schweiz
Auf "www punkt abfschweiz punkt ch" finden Sie das Rechtsgutachten sowie die "Briefaktion an Politiker" und die Online-Petition «Keine Änderung der IGV».
Die gesamte Medienkonferenz zum Rechtsgutachten von Prof. Dr. Isabelle Häner: «WHO-Vertragswerke müssen vors Parlament» finden Sie auf www.hoch2.tv
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